Wichtige Hinweise
zu unseren Online-Industrie-Auktionen
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Teilnehmerkreis
Zur Teilnahme an unseren Online-Auktionen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB berechtigt. - 2
Registrierung
Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine vorherige Registrierung auf dieser Website. Die geforderten Daten des Bieters sind vollständig und korrekt anzugeben (u. a. USt-IdNr.); die Registrierung muss durch eine vertretungsberechtigte natürliche, namentlich zu benennende Person vorgenommen werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung des Bieters über die erfolgreiche Registrierung. - 3
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Einstellung der Gegenstände
Die Einstellung von Gegenständen auf dieser Website zur Online-Versteigerung stellt eine unverbindliche Einladung zur Abgabe von Geboten dar. Ein Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es handelt sich in der Regel um gebrauchte Gegenstände, die im Namen und für Rechnung unserer Auftraggeber „wie sie stehen und liegen" verkauft werden und besichtigt wurden bzw. hätten besichtigt werden können. Sämtliche Angaben — insbesondere technische Daten, Maße, Baujahre und Mengen — sind unverbindlich; Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. - 5
Preise: Aufgeld und MwSt.
Die Zuschlagspreise verstehen sich als Nettopreise. Sie gelten zuzüglich 18 % Aufgeld sowie zuzüglich 19 % MwSt. auf die Gesamtnettosumme. Für Bieter aus dem EU-Ausland bzw. einem Drittland finden Sie weitere Informationen in § 4 Abs. 7 unserer Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen. - 6
Verlängerung um 20 Sekunden
Geht ein Gebot in der letzten Minute vor Ablauf der Schlusszeit ein, verlängert sich die Auktion um 20 Sekunden. Dies geschieht so lange, bis innerhalb von 20 Sekunden kein höheres Gebot mehr eingeht. Bei Auktionskatalogen verschieben sich die folgenden Artikel desselben Kataloges entsprechend, soweit im jeweiligen Katalog keine abweichende Verlängerungszeit angekündigt wurde. - 7
Keine externen Gebote, Vorbehalte
Außerhalb dieser Versteigerungsplattform werden keine Gebote angenommen. Bis zum Eingang des ersten Gebotes behalten wir uns vor, Preisvorschlägen zuzustimmen und die Auktion dadurch vorzeitig zu beenden. Ferner behalten wir uns vor, die Auktion vor Erreichung des Schlusszeitpunktes ohne Erteilung eines Zuschlages zu beenden. - 8
Zuschlag und Rechnung
Bei Erteilung des Zuschlages erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Rechnung wird nach Prüfung manuell erstellt und sodann versandt.
Maßgeblich sind ausschließlich die im PDF hinterlegten Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen. Die Hinweise auf dieser Seite sind eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Punkte.